Verpackungshinweise

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien 
unentgeltlich von Endverbrauchern zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei unseren Lieferungen wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir natürlich unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt und die Umwelt besser geschützt werden. Außerdem wird so unser Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Du kannst das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.